Individuelle Gesundheitsleistungen
Etwa 74 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung – so formuliert es das Gesetz.
Leistungen, die „das Maß des Notwendigen übersteigen“ dürfen weder vom Arzt „auf Kasse“ abgerechnet noch von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch dürfen wir Ärzte nach aktuellem Recht diese Leistungen nicht ohne Vergütung erbringen.
Dies entspricht nicht immer den Wünschen und Meinungen von Patienten oder auch Ärzten.
Wenn Sie eine Untersuchung oder eine Behandlung wünschen, die nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen gehört, müssen Sie als Patientin und Patient selbst dafür zahlen.
Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet. Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein.
Wir beraten unsere Patientinnen und Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen die Patientinnen und Patienten jedoch allein.
Häufig durchgeführte IgeL-Leistungen
Atteste und Bescheinigungen:
- Attest klein / groß
- Reiserücktrittsattest/kleines Gutachten / Einspruch Versicherung etc.
- Untersuchung mit Bescheinigung:
- Kleine Untersuchung
- Große Untersuchung/Ganzkörperstatus
Reiseberatung, ggf -Impfung:
- Reiseberatung inkl. Impf- und ggf. Malariaberatung mit Impfung (z.B. exotische Ziele, Langzeitaufenthalt, etc.)
Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
- nach DGTÜM-Standard: <18 Jahre oder >40 Jahre jährlich,
- 18-39 Jahre 3 Jahre gültig, inkl. EKG und Lungenfunktion
- ab 40 Jahre Ergometrie obligat
Wunsch-Untersuchungen:
- Ultraschall Bauchorgane auf Wunsch (z.B. im Rahmen des Check up)
- „Herz“: EKG auf Wunsch (ohne ärztliche Indikation) einschl. Beratung und Untersuchung
- „Lunge“: Lungenfunktion auf Wunsch (ohne ärztliche Indikation) einschl. Beratung und Untersuchung
Wunsch-Labor:
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle 3 Jahre im Rahmen der Check-up Untersuchung die Kosten für die Cholesterin- sowie die Blutzuckerbestimmung und Urinuntersuchung. Weitere Laborbestimmungen können durchaus sinnvoll sein – werden aber von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Vorsorge nicht vergütet. Wir bieten Ihnen daher folgende zusätzlichen Untersuchungen an, soweit sie für Sie nach unserer Auffassung sinnvoll sind:
- Erweiterte Check-up Untersuchung: Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte und Mineralsalze, Eisenwerte, Harnsäure (Gicht)
- Besondere Laborwerte: Auch PSA (Prostataspezifisches Antigen), Vitamin D-Spiegel, Hepatitis/HIV Serologie etc. können auf Wunsch bestimmt werden! Sprechen Sie uns bitte an. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen nicht über uns, sondern direkt über unser Labor, von dem Sie eine eigene Rechnung erhalten!
Sonstiges:
Kopien: 0,50 € pro Kopie
Stand: 1.5.2023